genidi

Länderregel

Die Schutzregeln gehören fest zur Route.

Jede regulierte Funktion ist ausdrücklich festgelegt. Fehlen Markt oder Freigabe, bleibt die Funktion geschlossen, statt Formulierungen oder Anbieterzugang aus einem anderen Land zu übernehmen.

Freigabesteuerung

Der Dienst für dieses Land ist noch nicht aktiv.

Die öffentliche Prüfversion und die rein lokale Orientierung sind sichtbar. Regulierte Konto- und Versorgungsfunktionen sind nicht aktiv.

Rein lokale informative Orientierung
Prüfung möglich
Ländergebundener Kontozugang
Nicht aktiv
Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Nicht aktiv
Länderspezifisch freigegebene KI
Nicht aktiv
Anbietersuche
Nicht aktiv
Laborweiterleitung
Nicht aktiv
Preise und Zahlung
Nicht aktiv

Grenzen der Einwilligung

Anmeldung, Verarbeitung von Gesundheitsdaten, KI-Verarbeitung und Weitergabe an einen Anbieter benötigen getrennte, länderspezifisch freigegebene Zwecke. Diese Prüfroute erhebt keine Einwilligung.

  • Bedingungen
  • Datenschutzhinweise
  • Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Sie können freiwillige Einwilligungen jederzeit widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmässigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf.

Bedingungen der Datenverarbeitung

SWISS_FADP

Es darf nur die für die Schweiz und besonders schützenswerte Gesundheitsdaten freigegebene Produktionsregion verwendet werden; ein Rückfall auf eine andere Marktregel ist unzulässig.

  • Verantwortlichkeit und Auftragsbearbeitung werden für jeden Bearbeitungsschritt dokumentiert.
  • Vor der Übermittlung von Personendaten an einen Anbieter wird eine Vereinbarung zur Datenbearbeitung geschlossen.
  • Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsdauer und ein zulässiger Mechanismus für Bekanntgaben ins Ausland werden vor dem Start dokumentiert.

Grenzen der KI

Nach Freigabe möglicherweise erlaubt

  • Von der Person angegebene Fakten in einer prüfbaren Übersicht ordnen.
  • Fehlende Angaben benennen und Fragen für eine medizinische Fachperson formulieren.
  • Allgemeine genetische Zusammenhänge mit der für diesen Markt freigegebenen Formulierung erklären.

Nie erlaubt

  • Eine Erkrankung diagnostizieren oder ein erbliches Syndrom bestätigen.
  • Einen Gentest auswählen, veranlassen oder als medizinisch notwendig darstellen.
  • Eine persönliche Wahrscheinlichkeit, einen Vorsorgeplan oder eine Behandlung empfehlen.
  • Die Person an einen Anbieter vermitteln, der nicht für die Schweiz freigegeben ist.

Fachliche und laborbezogene Voraussetzungen

  • Der Anbieter bestätigt, dass er die Person in der Schweiz rechtlich und fachlich versorgen darf.
  • Eine qualifizierte medizinische Fachperson prüft die Familien- und Eigenanamnese, bevor ein Test ausgewählt wird.
  • Der Anbieter holt die klinisch erforderlichen Einwilligungen selbst ein und erläutert mögliche Ergebnisse, Grenzen und Folgen.

Der Anbieter bestätigt Leistung, Gesamtpreis und mögliche Versorgungswege vor der Zahlung.

Steuern, Rechnung und Vergütung

Vor der Zahlung müssen Vertragspartner, Rechnungsaussteller, steuerliche Behandlung und Gesamtpreis eindeutig ausgewiesen werden.

Genidi erhält weder eine Vermittlungsprovision noch einen prozentualen Anteil am klinischen Honorar. Eine feste Technologie- oder Koordinationsgebühr wird vor der Buchung offengelegt.

Dies ist kein Notfalldienst

Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie sofort den Sanitätsnotruf oder den allgemeinen Notruf.

144SanitätsnotrufMedizinischer Notfall112Allgemeiner NotrufNotfall
Offizielle Quelle der Notfallinformation

Version der Länderregel: 2026-08-14.draft-1 · 2026-08-18.de-ch.draft-4 · Schweiz · de-CH · CHF