Länderregel
Die Schutzregeln gehören fest zur Route.
Jede regulierte Funktion ist ausdrücklich festgelegt. Fehlen Markt oder Freigabe, bleibt die Funktion geschlossen, statt Formulierungen oder Anbieterzugang aus einem anderen Land zu übernehmen.
Freigabesteuerung
Der Dienst für dieses Land ist noch nicht aktiv.
Die öffentliche Prüfversion und die rein lokale Orientierung sind sichtbar. Regulierte Konto- und Versorgungsfunktionen sind nicht aktiv.
- Rein lokale informative Orientierung
- Prüfung möglich
- Ländergebundener Kontozugang
- Nicht aktiv
- Verarbeitung von Gesundheitsdaten
- Nicht aktiv
- Länderspezifisch freigegebene KI
- Nicht aktiv
- Anbietersuche
- Nicht aktiv
- Laborweiterleitung
- Nicht aktiv
- Preise und Zahlung
- Nicht aktiv
Grenzen der Einwilligung
Anmeldung, Verarbeitung von Gesundheitsdaten, KI-Verarbeitung und Weitergabe an einen Anbieter benötigen getrennte, länderspezifisch freigegebene Zwecke. Diese Prüfroute erhebt keine Einwilligung.
- Bedingungen
- Datenschutzhinweise
- Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Sie können freiwillige Einwilligungen jederzeit widerrufen. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf.
Bedingungen der Datenverarbeitung
EU_GDPR
Es darf nur die für Deutschland und Gesundheitsdaten im EWR freigegebene Produktionsregion verwendet werden; ein Rückfall auf eine andere Marktregel ist unzulässig.
- Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung werden für jeden Verarbeitungsschritt dokumentiert.
- Vor der Übermittlung personenbezogener Daten an einen Anbieter wird eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung geschlossen.
- Rechtsgrundlage, Speicherdauer und ein zulässiger Mechanismus für internationale Übermittlungen werden vor dem Start dokumentiert.
Grenzen der KI
Nach Freigabe möglicherweise erlaubt
- Von der Person angegebene Fakten in einer prüfbaren Übersicht ordnen.
- Fehlende Angaben benennen und Fragen für eine medizinische Fachperson formulieren.
- Allgemeine genetische Zusammenhänge mit der für diesen Markt freigegebenen Formulierung erklären.
Nie erlaubt
- Eine Erkrankung diagnostizieren oder ein erbliches Syndrom bestätigen.
- Einen Gentest auswählen, veranlassen oder als medizinisch notwendig darstellen.
- Eine persönliche Wahrscheinlichkeit, einen Vorsorgeplan oder eine Behandlung empfehlen.
- Die Person an einen Anbieter vermitteln, der nicht für Deutschland freigegeben ist.
Fachliche und laborbezogene Voraussetzungen
- Der Anbieter bestätigt, dass er die Person in Deutschland rechtlich und fachlich versorgen darf.
- Eine qualifizierte medizinische Fachperson prüft die Familien- und Eigenanamnese, bevor ein Test ausgewählt wird.
- Der Anbieter holt die klinisch erforderlichen Einwilligungen selbst ein und erläutert mögliche Ergebnisse, Grenzen und Folgen.
Der Anbieter bestätigt Leistung, Gesamtpreis und mögliche Versorgungswege vor der Zahlung.
Steuern, Rechnung und Vergütung
Vor der Zahlung müssen Vertragspartner, Rechnungsaussteller, steuerliche Behandlung und Gesamtpreis eindeutig ausgewiesen werden.
Genidi erhält weder eine Vermittlungsprovision noch einen prozentualen Anteil am klinischen Honorar. Eine feste Technologie- oder Koordinationsgebühr wird vor der Buchung offengelegt.
Dies ist kein Notfalldienst
Bei Lebensgefahr oder wenn bleibende Schäden nicht ausgeschlossen werden können, wählen Sie sofort den Notruf.
Version der Länderregel: 2026-08-14.draft-1 · 2026-08-18.de-de.draft-4 · Deutschland · de-DE · EUR